FAQ – Häufig gestellte Fragen
Versichertenkarte
Bonusheft
Medikamentenliste
Allergiepass
Röntgenbilder (nicht älter als 2 Jahre)
Selbstverständlich können Sie mit akuten Beschwerden während unserer Öffnungszeiten auch ohne Terminvereinbarung bei uns vorstellig werden. Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass Sie eine Wartezeit einkalkulieren müssen. Notfälle (z.B. bei Unfällen) werden bei uns jedoch ohne Wartezeit behandelt.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zweimal jährlich (genauer gesagt: “einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten”) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. Einmal jährlich ist ebenso die einfache Entfernung von Zahnstein eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings dürfen dabei nur harte Zahnbeläge entfernt werden – eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur derselben und die anschließende Fluoridierung sowie eine Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Zahnpflege sind in der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Für diese Leistungen wäre eine Terminvereinbarung zur Prophylaxe zu empfehlen.
Unabhängig von Versicherungen und Kosten kann je nach individueller Situation, den Patientenwünschen und persönlichen Karies– oder Parodontitis-Risiko ein hiervon abweichendes Kontroll-Intervall angeraten sein. Sprechen Sie hierauf Ihren Zahnarzt an.
Die Frage kann Ihnen am besten Ihr Zahnarzt beantworten. Oftmals wird eine Knirscherschiene eingesetzt, wenn die Patienten über Schmerzen der Gesichtsmuskeln am Morgen klagen, wenn Ohrgeräusche auftreten oder auch vermehrt ein- oder zweiseitige Kopfschmerzen.
In unserer Zahnarztpraxis unterscheiden wir bei der Terminvergabe und den Behandlungsstrategien nicht zwischen „Kassenpatient“ und „Privatpatient“.
Nein, aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Versicherung empfehlen. Aus unserer täglichen Praxis können wir Ihnen jedoch raten, Angebote vor Abschluss kritisch zu hinterfragen. Der Leistungsumfang zwischen den Versicherungsprodukten divergiert erheblich. Die Bandbreite der in den Policen versicherten Leistungen reicht von einer Aufstockung des “Kassen-Fest-Zuschusses” über einen prozentualen Zuschuss-Anteil an der Gesamtrechnung bis zu einer „echten“ Versicherung für rein private Behandlungen und sogenannte Wunschleistungen. Wie so oft gilt auch in diesem Fall: bei günstigen Prämien, kann in der Regel auch nur mit geringeren Leistungen gerechnet werden.
Ja! Einige Zusatzversicherungen schränken ihre Leistungen ein, wenn nicht vorab eine Kopie des Heil- und Kostenplanes zur Prüfung vorgelegt wurde.
Um die Kau- und Sprechfähigkeiten zu erhalten und nicht zuletzt um die Zahnästhetik wieder herzustellen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten Zähne wieder herzustellen. Die Methode des Zahnersatzes wählt der Zahnarzt entsprechend der Anzahl der fehlenden Zähne und je nachdem wie gut erhalten die umliegenden Zähne sind. Zwischen folgenden Möglichkeiten kann gewählt werden:
Prothesen
Brücken
Zahnimplantate
Kronen
Wir verwenden Implantate aus körperverträglichem Titan. Die speziell bearbeitete Oberfläche verwächst beim Einheilen fest mit dem umgebenden Knochengewebe. Die Implantate sind somit vollwertiger Ersatz für fehlende Zähne. Auf den Implantaten können Kronen, Brücken oder der Zahnersatz befestigt werden.
Im Bonusheft wird der regelmäßige Zahnarztbesuch dokumentiert. Dies erinnert nicht nur an den halbjährlichen Zahnarztbesuch, sondern spart im Bedarfsfall auch Geld. Durch den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt und ein gut geführtes Bonusheft können Patienten von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss erhalten. Kommt es zum Beispiel zur Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung, steht dem Patienten ein höherer Bonus von den Krankenkassen zu.
Ein anderes Wort für Wurzelkanalbehandlung. Dabei wird das erkrankte Zahnmark, welches aus Blutgefäßen und Nerven besteht, aus dem Zahn entfernt. Nach einer gründlichen Reinigung wird der entstandene Hohlraum wieder mit einem speziellen Material gefüllt und der Zahn zur Mundhöhle wieder verschlossen.
Ja, mit einer qualitativ hochwertigen Behandlung kann ein wurzelbehandelter eine nahezu gleiche Überlebensdauer haben, wie ein unbehandelter Zahn.
Generell erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur zahnärztliche Behandlungen, die medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Moderne und qualitative Wurzelbehandlungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden sind, welcher von den Krankenkassen nicht im vollen Umfang erstattet wird. Anteilig werden Wurzelkanalbehandlungen jedoch bezuschusst.
Eine moderne Wurzelbehandlung ist sehr schmerzarm bis nahezu scherzfrei.