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Nichtwahrnehmung oder Absage?

Nichtwahrnehmung oder Absage?

Bitte beachten Sie, dass mit Vereinbarung eines Behandlungstermins zwischen unserer Praxis und Ihnen ein Dienstleistungsvertrag zustande kommt. Aufgrund dieses Vertrages halten wir die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und erforderliches Personal zur Verfügung. Des Weiteren wird für Sie ausreichend Behandlungszeit reserviert. Hieraus ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins durch einen Patienten der…

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